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   OLG Hamm, 08.09.2005 - 6 U 185/04   

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https://dejure.org/2005,15524
OLG Hamm, 08.09.2005 - 6 U 185/04 (https://dejure.org/2005,15524)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.09.2005 - 6 U 185/04 (https://dejure.org/2005,15524)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. September 2005 - 6 U 185/04 (https://dejure.org/2005,15524)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes sowie auf Ersatz materiellen Personenschadens aus einem Verkehrsunfall; Anforderungen an die Bemessung des Schmerzensgeldes; Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die ...

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 847; ; PflVG § 3; ; StVG § 7; ; StVG § 11; ; StVG § 18

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine haftungsrechtliche Zurechnung von therapiebedingten psychischen Schäden nach einem Verkehrsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Arzt stellt nach Unfall falsche Diagnose - Unfallverursacher muss dafür keinen Schadenersatz zahlen

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Unfallverursacher haftet nicht für ausschließlich therapiebedingte Schäden eines anderen Unfallbeteiligten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1395
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 30.10.2000 - 6 U 61/00

    Personenschaden; Verletzungsnachweis für gelten gemachtes HWS-Trauma;

    Auszug aus OLG Hamm, 08.09.2005 - 6 U 185/04
    Es fehlt dann nämlich der haftungsrechtliche Zurechnungszusammenhang, weil Unfall und Gesundheitsverletzung nur in einem äußeren, gleichsam zufälligen Zusammenhang stehen (vgl. Senat r + s 01, 62 = VersR 02, 78; Lemcke r + s 03, 177, 183).
  • OLG Celle, 20.01.2010 - 14 U 126/09

    Zurechnung therapiebedingter Schäden; Anforderungen an die Feststellung eines

    Es fehlt dann der haftungsrechtliche Zurechnungszusammenhang, weil Unfall und Gesundheitsverletzung nur in einem äußeren, gleichsam zufälligen Zusammenhang stehen (vgl. OLG Hamm, DAR 2007, 705, juris-Rdnr. 22 f. - rechtskräftig aufgrund Beschlusses des BGH vom 11. Juli 2006 - VI ZR 230/05, juris).
  • OLG Celle, 13.04.2011 - 14 U 137/09

    Schutzzweck der Norm; haftungsrechtlicher Zusammenhang; Gefährdungshaftung

    Diese können schon aus Rechtsgründen nicht auf den Unfall zurückgeführt werden (vgl. grundlegend BGH, Urteil vom 6. Juni 1989 - VI ZR 241/88, NJW 1989, 2616, juris-Rdnr. 13 f., 18 f.; BGH, Urteil vom 14. März 2006 - X ZR 46/04, NJW-RR 2006, 965, Rdnr. 9; ähnlich auch OLG Hamm, DAR 2007, 705 - nachgehend BGH, Beschluss vom 11. Juli 2006 - VI ZR 230/05, juris).

    Überdies hat der VI. Zivilsenat des BGH (mit Beschluss vom 11.Juli 2006 - VI ZR 230/05, juris) die Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil des OLG Hamm (NJW-RR 2006, 1395) zurückgewiesen, in dem ausgeführt wurde, dass ein haftungsrechtlicher Zurechnungszusammenhang zwischen Unfall und Gesundheitsverletzung abzulehnen ist, wenn insoweit nur ein äußerer, gleichsam zufälliger Zusammenhang bestehe (juris-Rdnr. 24).

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