Rechtsprechung
OLG Hamm, 08.09.2005 - 6 U 185/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes sowie auf Ersatz materiellen Personenschadens aus einem Verkehrsunfall; Anforderungen an die Bemessung des Schmerzensgeldes; Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die ...
- Judicialis
BGB § 823; ; BGB § 847; ; PflVG § 3; ; StVG § 7; ; StVG § 11; ; StVG § 18
- rewis.io
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine haftungsrechtliche Zurechnung von therapiebedingten psychischen Schäden nach einem Verkehrsunfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Arzt stellt nach Unfall falsche Diagnose - Unfallverursacher muss dafür keinen Schadenersatz zahlen
- schluender.info (Kurzinformation)
Unfallverursacher haftet nicht für ausschließlich therapiebedingte Schäden eines anderen Unfallbeteiligten
Verfahrensgang
- LG Essen, 17.06.2004 - 18 O 100/01
- OLG Hamm, 08.09.2005 - 6 U 185/04
- BGH, 11.07.2006 - VI ZR 230/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 1395
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 30.10.2000 - 6 U 61/00
Personenschaden; Verletzungsnachweis für gelten gemachtes HWS-Trauma; …
Auszug aus OLG Hamm, 08.09.2005 - 6 U 185/04
Es fehlt dann nämlich der haftungsrechtliche Zurechnungszusammenhang, weil Unfall und Gesundheitsverletzung nur in einem äußeren, gleichsam zufälligen Zusammenhang stehen (vgl. Senat r + s 01, 62 = VersR 02, 78; Lemcke r + s 03, 177, 183).
- OLG Celle, 20.01.2010 - 14 U 126/09
Zurechnung therapiebedingter Schäden; Anforderungen an die Feststellung eines …
Es fehlt dann der haftungsrechtliche Zurechnungszusammenhang, weil Unfall und Gesundheitsverletzung nur in einem äußeren, gleichsam zufälligen Zusammenhang stehen (vgl. OLG Hamm, DAR 2007, 705, juris-Rdnr. 22 f. - rechtskräftig aufgrund Beschlusses des BGH vom 11. Juli 2006 - VI ZR 230/05, juris). - OLG Celle, 13.04.2011 - 14 U 137/09
Schutzzweck der Norm; haftungsrechtlicher Zusammenhang; Gefährdungshaftung
Diese können schon aus Rechtsgründen nicht auf den Unfall zurückgeführt werden (vgl. grundlegend BGH…, Urteil vom 6. Juni 1989 - VI ZR 241/88, NJW 1989, 2616, juris-Rdnr. 13 f., 18 f.; BGH…, Urteil vom 14. März 2006 - X ZR 46/04, NJW-RR 2006, 965, Rdnr. 9; ähnlich auch OLG Hamm, DAR 2007, 705 - nachgehend BGH, Beschluss vom 11. Juli 2006 - VI ZR 230/05, juris).Überdies hat der VI. Zivilsenat des BGH (mit Beschluss vom 11.Juli 2006 - VI ZR 230/05, juris) die Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil des OLG Hamm (NJW-RR 2006, 1395) zurückgewiesen, in dem ausgeführt wurde, dass ein haftungsrechtlicher Zurechnungszusammenhang zwischen Unfall und Gesundheitsverletzung abzulehnen ist, wenn insoweit nur ein äußerer, gleichsam zufälliger Zusammenhang bestehe (…juris-Rdnr. 24).